Sicherheitsvorschriften
Allgemein gültige Sicherheitsvorschriften
Laserschutz Gefährdungsklasse 3B und 4
Liebe Kunden,
auf unserer Homepage finden Sie nach DIN EN 60825-1/03/94 Laserprodukte,
welche den Lasergefährdungsklassen 3B und 4 zuzuordnen sind, auch wenn dies
nicht explizit aufgeführt wird.
Laser der Klasse 3a nach CDR H entsprechen in der Regel der Klasse 3B nach
DIN EN60825-1/03/97.
OEM-Laser müssen grundsätzlich vom Endhersteller klassifiziert werden.
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, daß nach der Unfallverhütungsvorschrift
"Laserstrahlung (VBG 93)" für diese Produkte ein Laserschutzbeauftragter
schriftlich zu bestellen ist.
Ferner müssen alle Laser der Klasse 3B und 4 bei
der zuständigen Berufsgenossenschaft und den zuständigen örtlichen Behörde
(je nach Bundesland: Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) vor der ersten
Inbetriebnahme angezeigt werden.
Wir bitten Sie die Sicherheitshinweise in eigenem Interesse zu beachten.
Die Unfallverhütungsvorschriften "Laserstrahlung (VBG 93)"
können bei der folgenden Adresse bezogen werden:
Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Germany
Tel: 0221-3778-0
Fax:0221-342503




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